ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Gregor Wöltje Hausverwaltung, Herzog-Rudolf-Straße 9, 80539 München (nachfolgend: „Betreiber“) für die Beherbergung
in den
Apartments der REMISE POSSENHOFEN, Kurt-Stieler-Straße 5a, 82343 Pöcking/Possenhofen und im Ferienhaus AGGER FARMHOUSE, Mågevej 27, 7770 Agger, Vestervig, Dänemark
GELTUNGSBEREICH
1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Apartments oder Ferienhäusern zur Beherbergung, für Büronutzungen oder Foto- und Filmproduktionen, sowie alle durch den Betreiber für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Immobilien sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist ausgeschlossen
VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, -HAFTUNG; VERJÄHRUNG
1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch den Betreiber zustande.
Dem Betreiber steht es frei, den Vertragsschluss bzw. die Buchung schriftlich zu bestätigen. Wird der Antrag des Gastes über das elektronische Reservierungssystem des Betreibers übermittelt, erhält der Gast automatisch eine Buchungsbestätigung per E-Mail.
2 Vertragspartner sind der Betreiber und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Betreiber gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3 Der Betreiber haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Betreibers beschränkt.
4 Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Gastes beträgt 6 Monate.
5 Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Betreibers auch
bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1 Der Betreiber ist verpflichtet, die Immobilien in der vom Gast gebuchten Kategorie
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Immobilien und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an den Betreiber zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Betreibers an Dritte.
3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Betreiber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
4 Die Preise können vom Betreiber ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Immobilien, der Leistung des Betreibers oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Betreiber dem zustimmt.
5 Rechnungen des Betreibers ohne Fälligkeitsdatum sind sofort, bei Langzeitaufenthalten (Buchungen ab 28 Übernachtungen) spätestens am 10 Tag nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Betreiber ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
6 Das Betreiber ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
7 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Betreibers aufrechnen oder mindern.
RÜCKTRITT DES GASTES (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG, NICHTERSCHEINEN)
1 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Betreibers. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch
nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Betreibers oder einer von ihm zu
vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserringung.
2 Sofern zwischen dem Betreiber und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich
vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Betreibers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Betreiber ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Betreibers oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3 Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Immobilie hat der Betreiber die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Immobilie sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4 Dem Betreiber steht es frei, den ihm entstehenden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Gast ist dann verpflichtet, abhängig von der vertraglich vereinbarten Aufenthaltsdauer, folgenden Zahlungen als pauschalen Schadenersatz zu leisten:
REMISE POSSENHOFEN: Kurzzeitaufenthalte (1 bis 7 Übernachtungen):
bei Rücktritt bis 14 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtlogispreises
bei Rücktritt danach und bei Nichterscheinen: 100% des Gesamtlogispreises
Langzeitaufenthalte (8 bis 60 Übernachtungen):
bei Rücktritt bis 30 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtlogispreises
bei Rücktritt danach und bei Nichterscheinen: 100% des Gesamtlogispreises
Oktoberfest, Weihnachten bis Silvester
bei Rücktritt bis 30 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtlogispreises
bei Rücktritt danach und bei Nichterscheinen: 100% des Gesamtlogispreises
Für Aufenthalte, die über 60 Übernachtungen hinausgehen, werden separate Zeitmietverträge vereinbart, die keine Stornierungsmöglichkeiten beinhalten
AGGER FARMHOUSE:
bei Rücktritt bis 2 Monate vor Anreise: 50% des Gesamtlogispreises
bei Rücktritt danach und bei Nichterscheinen: 100% des Gesamtlogispreises
RÜCKTRITT DES BETREIBERS
1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart
wurde, ist der Betreiber in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Immobilien vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Betreibers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Betreiber gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Betreiber ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3 Ferner ist der Betreiber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Dies gilt auch wenn Immobilien unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden oder wenn der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Betreibers, der Remise Possenhofen oder des Agger Farmhouse in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betreibers zuzurechnen ist.
4 Der Betreiber hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5 Bei berechtigtem Rücktritt des Betreibers entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
BEREITSTELLUNG VON APARTMENTS UND FERIENHAUS, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1 Gebuchte Immobilien stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
2 Am vereinbarten Abreisetag sind die Immobilien dem Betreiber spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Betreiber über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Räume bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, dem Betreiber nachzuweisen, daß diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
3 Alle angebotenen Immobilien sind Nichtraucher- Immobilien. Bei Zuwiderhandlung werden Sonderreinigungskosten in Höhe von 200,00 € berechnet.
4 Partys und andere Feierlichkeiten sind nur nach Rücksprache mit dem Betreiber möglich. Sollte eine Genehmigung hierfür nicht vorliegen und es zu Ruhestörungen oder Schäden kommen, wird eine Mindest-Schadensersatzgebühr von 1.000,00 € an den Betreiber fällig. Darüber hinaus gehender Schadenersatz bleibt dem Betreiber vorbehalten.
HAFTUNG DES BETREIBERS
1 Der Betreiber haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht
leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Betreibers zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Betreibers auftreten, wird der Betreiber bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2 Für die unbeschränkte Haftung des Betreibers gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3 Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt
wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Stellplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Betreiber nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
4 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Betreiber übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen
durch den Gast sind unwirksam.
2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Betreibers.
3 Gerichtsstand ist München. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 1
ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz
des Betreibers.
4 Es gilt innerstaatliches deutsches Recht.
5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Possenhofen im Januar 2021